Legal
Data processing agreement
Reloop Cloud processes your CRM data on your behalf. This agreement under Article 28 GDPR uses the standard contractual clauses of the European Commission, unchanged, and fills in their annexes.
Version of October 1, 2026
This is the binding German text. An English translation is available. Read the English translation
The clauses are the text of Commission Implementing Decision (EU) 2021/915. Official text on EUR-Lex
ABSCHNITT I
Klausel 1Zweck und Anwendungsbereich
Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sichergestellt werden.
Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten.
Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.
Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.
Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 erfüllt werden.
Klausel 2Unabänderbarkeit der Klauseln
Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.
Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.
Klausel 3Auslegung
Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.
Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 auszulegen.
Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.
Klausel 4Vorrang
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.
Klausel 5 – fakultativKopplungsklausel
Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung aller Parteien jederzeit als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter beitreten, indem sie die Anhänge ausfüllt und Anhang I unterzeichnet.
Nach Ausfüllen und Unterzeichnen der unter Buchstabe a genannten Anhänge wird die beitretende Einrichtung als Partei dieser Klauseln behandelt und hat die Rechte und Pflichten eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters entsprechend ihrer Bezeichnung in Anhang I.
Für die beitretende Einrichtung gelten für den Zeitraum vor ihrem Beitritt als Partei keine aus diesen Klauseln resultierenden Rechte oder Pflichten.
ABSCHNITT IIPFLICHTEN DER PARTEIEN
Klausel 6Beschreibung der Verarbeitung
Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.
Klausel 7Pflichten der Parteien
7.1. Weisungen
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679, die Verordnung (EU) 2018/1725 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.
7.2. Zweckbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.
7.3. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.
7.4. Sicherheit der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.
Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
7.5. Sensible Daten
Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.
7.6. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln
Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.
Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.
Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.
7.7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
OPTION 2: ALLGEMEINE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG: Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.
Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.
Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche – im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist – das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.
7.8. Internationale Datenübermittlungen
Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen.
Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.
Klausel 8Unterstützung des Verantwortlichen
Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.
Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.
Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:
Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.
Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.
Klausel 9Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 oder gegebenenfalls den Artikeln 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.
9.1. Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:
bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);
bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:
die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;
bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
9.2. Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:
eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);
Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;
die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.
Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen.
ABSCHNITT IIISCHLUSSBESTIMMUNGEN
Klausel 10Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags
Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche – unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 – den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.
Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn
der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 nicht erfüllt;
der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln, der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.
Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.
Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.
ANHANG IListe der Parteien
Verantwortliche(r)
- Name
Der Kunde, der einen Workspace von Reloop Cloud (app.reloopcrm.com) registriert. Maßgeblich ist die Firma, die er bei der Registrierung angibt.
- Anschrift
Die Anschrift, die der Kunde im Hauptvertrag oder in der Abrechnung angibt.
- Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson
Die Person, die den Workspace registriert, als Inhaber des Workspace, unter der E-Mail-Adresse der Registrierung.
- Unterschrift und Beitrittsdatum
Zustimmung durch Anklicken bei der Registrierung. Der Auftragsverarbeiter speichert für jeden Workspace den Zeitpunkt der Zustimmung, die Fassung dieser Klauseln und die E-Mail-Adresse, mit der zugestimmt wurde.
Auftragsverarbeiter
- Name
Tugra Örscelik, TT HandelsLogistik
- Anschrift
Gewerbepark 14, 91350 Gremsdorf, Deutschland
USt-IdNr. DE457312616
- Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson
Tugra Örscelik, Inhaber, contact@reloopcrm.com
- Unterschrift und Beitrittsdatum
Der Auftragsverarbeiter stellt diese Klauseln in der Fassung vom 1. Oktober 2026 bereit. Er ist ab der Zustimmung des Verantwortlichen an sie gebunden.
ANHANG IIBeschreibung der Verarbeitung
- Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden
Beschäftigte und sonstige Nutzer des Verantwortlichen, die Zugang zum Workspace haben.
Kunden, frühere Kunden, Interessenten, Lieferanten und sonstige Geschäftspartner des Verantwortlichen und deren Ansprechpartner.
Alle weiteren Absender und Empfänger von E-Mails in den Postfächern, die der Verantwortliche verbindet.
Besucher der Website des Verantwortlichen, wenn der Verantwortliche das Tracking-Skript einbindet.
- Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
Stamm- und Kontaktdaten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Position, Firma und Anschrift, soweit vorhanden.
Inhalte und Metadaten von E-Mails: Betreff, Text, Absender, Empfänger und Zeitpunkte.
Kalendereinträge: Titel, Teilnehmer und Zeitpunkte.
Vertriebsdaten: Deals, Beträge, Phasen, Notizen und Aktivitäten.
Von KI-Modellen abgeleitete Daten: Einschätzungen von Unterhaltungen, Werte zum Zurückgewinnen von Kunden, Entwürfe, Gespräche mit dem Agenten und ein gelerntes Profil der Postfächer des Workspace.
Öffentlich verfügbare Firmendaten: Name, Logo, Branche, Ort und Kontaktdaten von der Website der Firma.
Nutzungsdaten der Nutzer des Verantwortlichen: Anmeldedaten, Sitzungen und Protokolle.
Beim Website-Tracking: Seitenaufrufe und Formulareingaben von Besuchern der Website des Verantwortlichen.
Zugangsdaten zu verbundenen Diensten: OAuth-Tokens, IMAP-Passwörter und API-Schlüssel.
- Verarbeitete sensible Daten (falls zutreffend) und angewandte Beschränkungen oder Garantien
Der Dienst verarbeitet sensible Daten nicht gezielt. E-Mails aus verbundenen Postfächern können solche Daten aber enthalten.
Für diese Daten gelten alle Maßnahmen aus Anhang III. Sie bleiben in der Datenbank des Workspace und dienen nur den Zwecken dieses Anhangs.
- Art der Verarbeitung
Betrieb eines CRM als Online-Dienst: Erheben, Speichern, Ordnen, Auswerten, Abfragen, Anzeigen, Exportieren, Sichern und Löschen.
Postfächer und Kalender bei Google und Microsoft liest der Dienst nur mit Leseberechtigung. Der Dienst sendet keine E-Mail aus den Postfächern des Verantwortlichen. Entwürfe sendet ein Mensch selbst.
- Zweck(e), für den/die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden
Bereitstellung von Reloop Cloud nach dem Hauptvertrag zwischen den Parteien, und zwar:
Einlesen der verbundenen Postfächer und Kalender und Ablage von Nachrichten, Kontakten und Firmen.
Verwaltung von Kontakten, Firmen, Deals und Aktivitäten.
Auswertung von Unterhaltungen mit KI-Modellen, Zuordnung von Kontakten und Firmen, Vorschläge zum Zurückgewinnen von Kunden und Entwürfe für E-Mails.
Erfassung von Seitenaufrufen und Formulareingaben auf der Website des Verantwortlichen, nur wenn er das Tracking-Skript einbindet.
Anbindung von Slack und Webhooks, nur wenn der Verantwortliche sie verbindet.
Nächtliche Sicherungen.
Versand von Systemmails an die Nutzer des Verantwortlichen: Bestätigungscodes und Hinweise zur Testphase und zur Abrechnung.
- Dauer der Verarbeitung
Für die Laufzeit des Hauptvertrags, einschließlich einer kostenlosen Testphase.
Löscht der Inhaber den Workspace, sichert der Dienst die Datenbank des Workspace einmal und löscht sie danach.
Endet die Testphase oder das Abonnement ohne Zahlung, sperrt der Dienst den Workspace. Nach 30 Tagen sichert er die Datenbank einmal und löscht sie.
Sicherungskopien löscht der Auftragsverarbeiter spätestens 60 Tage nach ihrer Erstellung.
- Verarbeitung durch Unterauftragsverarbeiter
Gegenstand, Art und Ort der Verarbeitung durch Unterauftragsverarbeiter stehen in Anhang IV. Die Dauer ist dieselbe wie oben.
ANHANG IIITechnische und organisatorische Maßnahmen, einschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten
- Trennung der Workspaces
Jeder Workspace hat eine eigene PostgreSQL-Datenbank. Eine zentrale Registry ordnet jede Anmeldung genau einem Workspace zu.
Die Anmeldung an einem Workspace ist auf freigegebene E-Mail-Adressen oder Domains begrenzt.
- Identifizierung und Autorisierung der Nutzer
Anmeldung über Google, über Microsoft oder mit Passwort.
Registrierung, Zurücksetzen des Passworts und Löschen des Workspace verlangen einen sechsstelligen Code per E-Mail. Der Code gilt 15 Minuten und erlaubt höchstens 5 Versuche.
Registrierungen sind auf 5 Versuche pro Minute je E-Mail-Adresse und 20 Versuche pro Minute je IP-Adresse begrenzt.
Das Löschen eines Workspace verlangt eine erneute Bestätigung und ist auf 5 Versuche pro Minute begrenzt.
- Zugriff auf Postfächer
Google: gmail.readonly und calendar.readonly. Microsoft: Mail.Read. Der Dienst fordert keine Berechtigung zum Senden an.
- Schutz der Daten während der Übermittlung
Der Zugriff auf app.reloopcrm.com läuft über HTTPS.
Die Verbindungen zu den Unterauftragsverarbeitern in Anhang IV laufen über HTTPS.
Sicherungen gehen per SFTP auf den Sicherungsserver.
- Schutz der Daten während der Speicherung
OAuth-Tokens, IMAP-Passwörter und API-Schlüssel speichert der Dienst mit AES-256-GCM verschlüsselt. Den Schlüssel leitet er je Verwendungszweck aus einem Server-Geheimnis ab.
Die nächtlichen Sicherungen verschlüsselt der Dienst mit age, bevor sie auf einen Datenträger geschrieben werden. Die Server halten nur den öffentlichen Schlüssel. Den privaten Schlüssel verwahrt der Auftragsverarbeiter außerhalb der Server.
- Integrität der Sicherungen
Das Konto auf dem Sicherungsserver darf Dateien ablegen, aber nicht löschen oder umbenennen. Ein kompromittierter Hauptserver kann die externen Sicherungen deshalb nicht löschen.
- Verfügbarkeit und rasche Wiederherstellung
Jede Nacht sichert der Dienst die Datenbanken aller Workspaces und die Registry mit pg_dump. Er hält 14 tägliche und 8 wöchentliche Stände auf dem Hauptserver und kopiert sie auf einen Sicherungsserver bei einem anderen Hoster.
Vor dem Löschen einer Datenbank erstellt der Dienst immer eine frische Sicherung. Ohne Sicherung löscht er nicht.
Eine fehlgeschlagene Migration eines Workspace hält die anderen Workspaces nicht an.
Eine neue Version geht erst nach einer Gesundheitsprüfung in Betrieb. Schlägt die Prüfung fehl, kehrt der Dienst zur vorherigen Version zurück.
- Protokollierung
Vor jedem Austausch der Container sichert das Deploy-Skript deren Protokolle.
Die API schreibt keine HTTP-Header, keine Query-Strings und keine Request-Bodies in ihre Protokolle.
- Datenminimierung und begrenzte Speicherung
Der Verantwortliche wählt beim Verbinden eines Postfachs, wie weit das erste Einlesen zurückreicht.
Unbestätigte Registrierungen löscht der Dienst nach 48 Stunden.
Gesperrte Workspaces löscht der Dienst nach 30 Tagen.
Archivierte Firmen, Kontakte und Deals löscht der Dienst nach einer Frist, die der Verantwortliche einstellt.
- Datenübertragbarkeit und Löschung
Der Verantwortliche exportiert Kontakte, Firmen und Deals jederzeit als CSV-Datei. Der Export entschärft Formeln.
Der Verantwortliche bearbeitet und löscht einzelne Datensätze in der Oberfläche.
Der Inhaber löscht den ganzen Workspace in den Einstellungen.
- Überprüfung und Qualitätssicherung
Der Quellcode der Software ist unter der Lizenz AGPL-3.0 öffentlich: github.com/reloopcrm/reloop.
Automatisierte Tests laufen vor jeder Änderung, darunter Tests zur Sicherheit und zur Trennung der Workspaces.
Sicherheitslücken lassen sich nach SECURITY.md privat über GitHub melden.
- Physische Sicherheit
Die Server stehen in Rechenzentren von Contabo und Hostinger (Anhang IV). Die physische Sicherheit der Rechenzentren liegt bei diesen Anbietern.
- Maßnahmen der Unterauftragsverarbeiter
Die Unterauftragsverarbeiter in Anhang IV schützen die Daten nach ihren eigenen Verträgen über die Auftragsverarbeitung mit dem Auftragsverarbeiter.
Beschreibung der spezifischen technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Auftragsverarbeiter zur Unterstützung des Verantwortlichen ergreifen muss
- Anträge betroffener Personen (Klausel 8)
Der Verantwortliche findet, berichtigt, exportiert und löscht Daten selbst in der Oberfläche.
Erreicht ein Antrag den Auftragsverarbeiter, leitet er ihn an den Inhaber des Workspace weiter.
- Meldung von Verletzungen (Klausel 9)
Der Auftragsverarbeiter meldet eine Verletzung per E-Mail an die Adresse des Inhabers des Workspace.
Anlaufstelle für weitere Informationen ist contact@reloopcrm.com.
ANHANG IVListe der Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche genehmigt die Unterauftragsverarbeiter dieser Liste nach Klausel 7.7 Buchstabe a, Option 2.
Der Auftragsverarbeiter kündigt jede Änderung dieser Liste mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an die Adresse des Inhabers des Workspace an.
Im Tarif Hosting und im Tarif Hosting Pro hinterlegt der Verantwortliche einen eigenen Schlüssel für einen KI-Anbieter. Der Dienst sendet die Texte dann an diesen Anbieter, unter dem Vertrag des Verantwortlichen mit ihm. Dieser Anbieter ist kein Unterauftragsverarbeiter.
1. Contabo GmbH
- Anschrift
Welfenstraße 22, 81541 München, Deutschland
- Beschreibung der Verarbeitung
Hosting des Hauptservers: App, API, Agent, Datenbanken aller Workspaces und die Sicherungen auf dem Hauptserver. Betrifft alle Daten aus Anhang II.
- Ort der Verarbeitung
Europäische Union
- Übermittlung in ein Drittland
Keine.
2. Hostinger International Ltd.
- Anschrift
61 Lordou Vironos Street, 6023 Larnaka, Zypern
- Beschreibung der Verarbeitung
Hosting des Sicherungsservers: Ablage der nächtlichen Sicherungen aller Datenbanken. Betrifft alle Daten aus Anhang II.
- Ort der Verarbeitung
Europäische Union
- Übermittlung in ein Drittland
Keine.
3. OpenRouter, Inc.
- Anschrift
169 Madison Avenue, New York, NY 10016, USA
- Beschreibung der Verarbeitung
Vermittlung der Aufrufe von KI-Modellen in den Tarifen mit enthaltener KI: Inhalte von E-Mail-Unterhaltungen, Kontakt- und Firmendaten, Eingaben im Chat und Entwürfe.
OpenRouter leitet jeden Aufruf an den Anbieter des Modells weiter. Entwürfe für E-Mails erstellt ein Modell von OpenAI, und OpenRouter leitet diese Aufrufe nur an OpenAI. Für Chat und Auswertung wählt OpenRouter den Anbieter des Modells.
- Ort der Verarbeitung
USA
- Übermittlung in ein Drittland
Standardvertragsklauseln der Kommission nach Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679, im Auftragsverarbeitungsvertrag von OpenRouter.
4. TypeSafe AI, Inc.
- Anschrift
255 California Street, Suite 1300, San Francisco, CA 94117, USA
- Beschreibung der Verarbeitung
Kurze Vorprüfung, ob eine E-Mail-Unterhaltung geschäftlich relevant ist, vor der Auswertung durch das größere Modell: Betreff und Text einer Unterhaltung und die Beschreibung des Geschäfts des Verantwortlichen.
- Ort der Verarbeitung
USA
- Übermittlung in ein Drittland
Standardvertragsklauseln der Kommission nach Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679, im Auftragsverarbeitungsvertrag von TypeSafe.
5. Plus Five Five, Inc. (Resend)
- Anschrift
2261 Market Street #5039, San Francisco, CA 94114, USA
- Beschreibung der Verarbeitung
Versand von Systemmails an die Nutzer des Verantwortlichen: Bestätigungscodes und Hinweise zur Testphase und zur Abrechnung. Betrifft E-Mail-Adresse, Name und Inhalt der Systemmail.
- Ort der Verarbeitung
USA
- Übermittlung in ein Drittland
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zum EU-US-Datenschutzrahmen (Data Privacy Framework). Dazu Standardvertragsklauseln im Auftragsverarbeitungsvertrag von Resend.